NEUES PLÄDOYER ZUM THEMA “LEBENSMITTELEINZELHANDEL” PUBLIZIERT

 

 

Der SENAT DER WIRTSCHAFT publizierte neuerlich ein PLÄDOYER, ein aktuelles Statement, zum Thema “LEBENSMITTELEINZELHANDEL – DIE MACHT BEGRENZEN!” Auslöser für die Publikation, die ein Thema behandelt, dass der SENAT bereits seit 2014 behandelt, ist die im April veröffentlichte EU-Richtlinie des Landwirtschafts-Kommissars, wo die Ausnützung der Marktmacht des LEH thematisiert wird.

 

 

In inoffiziellen Gesprächen mit unterschiedlichen Institutionen hat der SENAT bereits seit langem auf die kritischen Punkte hingewiesen und diese nun im aktuellen PLÄDOYER zusammengefasst. Darin werden folgende Punkte behandelt:

  • Der LEH wird immer mehr zum Produzenten und damit zu einem Konkurrenten seiner eigenen mittelständischen Lieferanten, die dadurch gewaltig unter Druck geraten.
  • Der Druck auf mittelständische Lebensmittel-ProduzentInnen, als Hersteller von Eigen- und Billigmarken des LEH zu fungieren schafft ungerechtfertigte Abhängigkeiten.
  • Das Monopol des Lebensmittelzertifizierungs-Standards IFS wird zum Problem für mittelständische Lebensmittel-ProduzentInnen und benachteiligt diese massiv.
  • Die Gütesiegel- und Umwelt-Standards für Billigprodukte unterwandern hochwertige Qualitätsprodukte.
  • Der Aktions-Wildwuchs wird als Druckmittel auf die mittelständischen Lebensmittel-ProduzentInnen verwendet, die die Kosten dafür tragen müssen.
  • Aktionsverpackungen und Mini-Mengen-Verpackungen multiplizieren das Verpackungsmüll-Volumen.

 

Mit dem PLÄDOYER werden Frau Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, und Frau Dr. Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, konkrete Handlungsempfehlungen übermittelt, wie diese Bereiche daher in den nun folgenden Verhandlungen im Rat der EU berücksichtigt werden sollen und welche Richtung Österreich in diesen Verhandlungen verfolgen sollte.

Das PLÄDOYER wird außerdem relevanten EntscheidungsträgerInnen aus dem Bereich Konsumentenschutz, den Wettbewerbsbehörden, allen ParlamentarierInnen sowie den damit befassten Generaldirektionen der EU-Kommission in Brüssel übermittelt. Über Ergebnisse werden wir laufend berichten.

 

>> ZUM PLÄDOYER 2018 – NR.3: LEBENSMITTELEINZELHANDEL