Am 21. April 2017 veröffentlichte die Arbeiterkammer Oberösterreich ein Video, in dem Arbeitgeber im Umgang mit ArbeitnehmerInnen in respektlosester Weise darstellt werden. Der Unternehmer ist demnach ein völlig durchgedrehtes, asoziales und brutal agierendes Monster, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur dazu braucht, um angehimmelt zu werden, bzw. um sie nach Lust und Laune zu feuern. Einer schwangeren Mitarbeiterin steckt er einen hundert Euro-Schein in den Ausschnitt, zieht ihr die AK-Mitgliedskarte aus ihrer Tasche, um sie auf den Boden zu werfen und darauf herumzutreten. Das Video ist/bzw. war u.a. auf der AK-Website, wie auch auf der Facebook-Seite der AK-OÖ zu sehen.

Aufgrund dieses von der Zentrale der AK unwidersprochenen und skandalösen Vorgehens der Arbeitskammer Oberösterreich erhebt der SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich eine klare politische Forderung:

Der Verfassungsrang der Interessensvertretungen ist umgehend aufzuheben!

BEGRÜNDUNG

  • Durch die skandalöse Darstellung werden hunderttausende UnternehmerInnen aus Klein-, Mittel- und Großbetrieben und Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diffamiert. Dieses Video zeigt die menschenverachtende Haltung der AK.
  • Derartige Aktionen liefern den Beweis, dass Organisationen wie diese, den ihnen vom Staat erteilten Auftrag der Interessensvertretung in keiner Weise mehr erfüllen – in einer Zeit, in der ArbeitgeberInnen und –nehmerInnen gleichermaßen verstanden haben, dass man näher zusammenrücken muss, um den großen Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich zu begegnen.
  • Aktionen wie diese gefährden den sozialen Frieden unseres Landes und widersprechen allen demokratischen Regeln. Volksverhetzung schafft Gräben, statt für Verständigung und für eine Verbesserung von Rahmenbedingungen zu sorgen.
  • Der SENAT DER WIRTSCHAFT wirft den Interessensvertretungen vor, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf breiter Front versagt zu haben! Weder UnternehmerInnen noch ArbeitnehmerInnen finden die Rahmenbedingungen vor, die ein zukunftsorientiertes, bürokratieminimiertes und parteipolitisch unabhängiges Wirtschaften und ein gedeihliches Miteinander ermöglichen.
  • Auch ein erfolgreiches Herstellen dieser Rahmenbedingungen wäre keine Rechtfertigung für Zwangsmitgliedschaften, die eine willkürliche Mittelverwendung aus Pflichtbeiträgen nach sich zieht, wie es dieses Video im Kleinen beweist.
  • Der SENAT DER WIRTSCHAFT fordert den Rechnungshof auf, den finanziellen und in der AK entstandenen administrativen Aufwand in Euro zu beziffern, der durch die Konzeption, Produktion und mediale Distribution dieses Videos entstanden ist, um das Ausmaß der missbräuchlichen Mittelverwendung von Pflichtbeiträgen im gegenständlichen Fall zu quantifizieren und publik zu machen.
  • In einem Land, in dem das wirtschaftliche Überleben tausender Mittelstandsunternehmen durch die von den Interessensvertretungen maßgeblich mitverursachte Flut an Regularien, Verordnungen, Gesetzen und Bestimmungen zu einem täglichen Kampf wird, gibt es keinen Grund, derartige geschützte Werkstätten mit parteipolitischen Abhängigkeiten zuzulassen.
  • Beispiele wie das aktuelle Video zeigen die Geisteshaltung, die in vollkommen leistungsunabhängig finanzierten Institutionen entsteht – eine Gesinnung, die in einem demokratischen Staatsgefüge keinen Platz haben darf.
  • Aktionen wie diese belegen das intellektuelle Verständnisdefizit der einfachsten Zusammenhänge. Keine UnternehmerInnen = keine Arbeitsplätze = keine Zwangsmitgliedsbeiträge. Statt gegen UnternehmerInnen zu hetzen und diese in einer bislang ungekannten Weise zu diffamieren, wäre es gerade für die Arbeiterkammer statthaft, das unternehmerische (Mit-)Denken von ArbeitnehmerInnen zu fördern, um damit einen aktiven Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung zu leisten.
  • Der SENAT DER WIRTSCHAFT ist sich sehr wohl bewusst, dass es immer wieder zu menschlichem Fehlverhalten kommt – allerdings auf beiden Seiten! Daher wirkt der SENAT bewusstseinsbildend für eine gemeinwohlorientierte und Ökosoziale Marktwirtschaft, um das Fehlverhalten auf Seiten der ArbeitgeberInnen zu minimieren! Für ArbeitnehmerInnen-Interessensvertretungen wäre es in höchster Weise angebracht, diese Verantwortung in ihrem Bereich wahrzunehmen, statt Fehlverhalten bewusst zu fördern und zu schützen, indem gut gemeinte Regularien missbräuchlich verwendet werden und dies von der AK toleriert wird. Das ist nämlich nicht im Sinne der Millionen von BeitragszahlerInnen, die ehrlich und verantwortungsvoll in Unternehmen tätig sind und gemeinsam mit ihren ArbeitgeberInnen einen aktiven Beitrag zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze leisten.

DER SENAT DER WIRTSCHAFT FORDERT DAHER…

  • … die umgehende Aufhebung der verfassungsmäßigen Verankerung der Interessensvertretungen, 1
  • … die Förderung des Grundrechts „Freiheit“ für alle BürgerInnen,
  • … die Abschaffung von Pflichtmitgliedschaften und Zwangsbeitragszahlungen sowie
  • … die Herstellung der Mittelverwendungs-Transparenz in diesen Organisationen und Institutionen.

Der SENAT DER WIRTSCHAFT ist sich bewusst, dass durch dieses PLÄDOYER verstärktes Augenmerk auf seine Mitglieds-Unternehmen gelenkt wird und daher mit Angriffen bzw. Kontrollen durch die Arbeiterkammer oder nahestehenden Institutionen zu rechnen ist. Dies entbindet uns allerdings nicht von unserer Pflicht, für die Unternehmerschaft des Landes die Stimme zu erheben, wofür Mut und Anstand unabdingbar sind.

Wien, 15. Mai 2017

Für den SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich

Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender

1 Die Verankerung der Sozialpartner in der Verfassung erfolgte durch die Bundes-Verfassungsgesetznovelle BGBl I 2008/2, wodurch zur Selbstverwaltung abseits der Gemeinden ausdrückliche Bestimmungen in der Verfassung geschaffen wurden. Es sind dies die Art. 120a-120c B-VG. Eine Pflicht zur Einrichtung oder eine Bestandsgarantie einzelner Selbstverwaltungskörper besteht jedoch nicht. Die Pflichtmitgliedschaft bzw. verpflichtende Beitragszahlungen der Mitglieder sind in gegenständlicher Bundes-Verfassungsgesetznovelle nicht ausdrücklich festgehalten.

Für weitere Informationen zu diesem PLÄDOYER sowie zu den Aktivitäten des SENAT DER WIRTSCHAFT wenden Sie sich bitte an:

Der SENAT dankt für die Rechtsberatung im Rahmen der Erstellung dieses Dokuments durch bpv HÜGEL RECHTSANWÄLTE, Dr. Bernhard Schatz – www.bpv-huegel.com.

Weitere Informationen:

>> Presseaussendung des SENAT zum Skandalvideo der AK-OÖ

>> Verurteilung der AK-OÖ durch den Werberat

>> Medienecho über die scharfe Kritik des SENAT