KRYPTOWÄHRUNGEN: MASSIVE STEUERLICHE ÄNDERUNGEN GEPLANT

 

 

Das SENATs-Mitgliedsunternehmen tpa berichtet, dass das Bundesministerium für Finanzen (BMF) massive Änderungen im Bereich dersteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen überlegt. Realisierte Wertsteigerungen sollen künftig dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen.

 

 

Nach Ansicht des BMF soll für Kryptowährungen im Privatvermögen statt der bisherigen Behandlung als Spekulationseinkünfte (siehe auch Artikel zu Kryptowährungen aus dem TPA Journal Nr. 3/2017 und TPA Newsletter Nr. 7/2017) nunmehr eine teilweise Gleichschaltung mit Kapitalvermögen vorgesehen werden. Realisierte Wertsteigerungen aus Kryptowährungen sollen somit künftig dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen (und zwar unabhängig von der Behaltedauer).

Das BMF hat noch Ende des Jahres 2017 auf seiner Homepage den Entwurf zum Wartungserlass 2017 der Einkommensteuerrichtlinien veröffentlicht. Die Einkommensteuerrichtlinien (EStR) stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz dar und werden von der Finanzverwaltung herausgegeben. Sie sind als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Einen kurzen Überblick über die wichtigsten, der von der Finanzverwaltung beabsichtigten Änderungen finden Sie in dieser detaillierten Darstellung des SENATs-Mitgliedsunternehmens tpa:

 

>> ZUM TPA-ARTIKEL: KRYPTOWÄHRUNGEN – STEUERLICHE ÄNDERUNGEN